Über Ängste, Versagen und dem Spiel mit Leib, Leben und Gesundheit !
Es ist schon ein starkes Stück, wenn Propaganda Katy und ihr Pressesprecher Tilo Stolpe aus dem Ministerium lautstark in den Medien verlauten lassen, dass männliche wie auch weibliche Inhaftierte Atemmasken nähen. Das diese Aussage mit der Wirklichkeit nicht kompatibel ist, erfahren wir Tag für Tag.
Weder die Bediensteten noch die Inhaftierten tragen bisher diese so hoch angepriesenen Masken. Bisher wurden diese auch nicht an Inhaftierte ausgegeben. Ein Nachfragen, wo diese denn für den persönlichen Schutz seien, wird mit einem düsteren Lächeln vermittelt, dass wir "relativ" sicher sind und die drei Frauen, die diese nähen, auch was anderes zu tun hätten. Doch hatte Ende März das Justizministerium nicht selbst in den Medien verbreiten lassen, dass mehrere Männer und Frauen diese fleissig nähen und die Maschinen heiss laufen?
Also habe ich einen Antrag am 29.03. 2020 verfasst, um hierbei behilflich zu sein und die mir eröffnete Antwort zeigt die Glaubwürdigkeit der JVA Bützow und die des Justizministeriums von MeckPomm.
Einen Antrag auf Erteilung einer eidesstaatlichen Versicherung,, dass ich durch Masken und ausreichend Hygieneschutz und Mittel vor COVID-19 geschützt werde, blieb bis heute unbeantwortet.
Es zeigt jedoch, dass die JVA Bützow eine Antwort nicht erteilen kann, weil die Propaganda des Ministeriums praktisch nicht zutreffend sind.
Weder Masken noch ausreichend Desinfektion steht bereit
Hinzu kommt, dass eine Lieferung mit Toilettenpapier und weiteren Hygienemitteln Ende März 2020 den Empfänger (JVA Bützow) nicht erreicht hat. Die erwartete Nachlieferung war auch bis zum 15.04 noch nicht da.
Aufgrund erheblicher Lieferschwierigkeiten sei es zu diesem Ausfall gekommen ---
Auch wenn Katy Hoffmeister und ihr Pressesprecher noch nicht verstehen wollen -- CORONA ist eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit.
Wenn jedoch Bedienstete in Rudeln zusammenstehen, diese hier ein und aus gehen, ohne uns zu schützen,dann ist es eine Frage der Zeit, wann der erste CoronaFall die Inhaftierten erreicht.
Der Inhaftierte hat jedoch immer mehr Angst, denn das die medizinische Versorgung hinter Gittern nicht die beste ist, erfahren wir hier Tag für Tag. Doch eines ist gewiss und dies wurde nun eindeutig vermittelt. Sollte der Fall von COVID-19 hier eintreffen, werden alle Inhaftierten 24 Stunden am Tag die Hafträume haben.
Ob sich einige Inhaftierte anstecken. , steht also in der Verantwortung der Anstalt, denn nur ihr Personal kann den Virus einbringen.
Es ist auch kein Fall bekannt, dass Bedienstete auch getestet wurden und das Ministerium einmal in Erwägung gezogen hat, auch unter allen Inhaftierten einen Test durchzuführen.
Dies könne mensch dan sehr gut als Präventionspraxis verstehen, deshalb ist es angebracht, dass uns das Gesundheitsamt aufsucht , ums uns alle einmal zu testen.
Jedenfalls könne dann das Justizministerium auch einmal wahre Gegebenheiten der Presse vermitteln statt dieser nur Falschinformationen zu übermitteln, denn das Wort "Leib, Leben und Gesundheit" ist eine massgebliche Verpflichtung.
Das oben abgedruckte Anschreiben des Anstaltsleiters spreche jedoch für sich, wenn bereits die eben genannten Massnahmen nicht greifen bzw.gar nicht erst vorliegen.
Das man jedoch das D-Haus zum "Quarantänehaus" auswählte, kann schlimmer nicht sein. Dieses Haus ist derart veraltet, dass es bereits den hygienischen Standards in der Coronakrise nicht standhalten kann. Die Haftraumgrösse beträgt gerade mal 5,6 qm.Die Toilette steht ohne Entlüftung im Raum., die Abtrennung zur Zelle fehlt gänzlich, das Fenster hat gerademal 0.9 qm und die hygenischen Standards sind unter "aller Sau". Zumal in diesem alten Haus nur Kaltwasserleitungen auf den Hafträumen sind. Und mit solch furchtbaren Bedingungen soll eine Quarantäne stattfinden? Wenn die Hygiene schon unzureichend ist, wie sollen sich dort die Inhaftierten in den viel zu kleinen und veralteten Hafträumen 23 Stunden am Tag bewegen?
Das Bundesverfassungsgericht habe eine solche Unterbringung - auch wenn sie nur vorübergehend sei -als menschenunwürdige Unterbringung bezeichnet, die sich aus dem Artikel 1 Abs.1 GG, Artikel 3 und Artikel 53 der EMRK begründet. (BVerfG Beschluss vom 22.03.2016 - 2.BuR 566/15)
Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Fällen bereits wegen dieser Unterbringung Entschädigungszahlungen auferlegt und diese waren nicht unerheblich.
Es wird Zeit, dass sich das Kreishygieneamt in Rostock dieses Quarantänehaus genau betrachtet. Denn Inkubation bedeutet auch Mindeststandard an Hygiene und medizinischer Grundlage.
Wenn sich die Inhaftierten jedoch in einem solchen "Bruchbudenhaus" in Inkubation begeben sollen, stellt dies - sollte sich ein Fall darin befinden - eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit dar.
Zumindest sei diese Bruchbude auch nicht mehr als Haftraum für die Frauen zu verwenden, die sich bereits über diese Zustände mehr als nur beklagt haben.
Die Inhaftierten haben Angst und deren Angehörige ebenfalls. Masken fehlen und mangelnder Umgang mit der Gefahr durch COVID-19 ---- und eine Frage brennt allen im Herzen, Frau Hoffmeister:
Wie soll es weitergehen, wenn jemand infiziert ist in Haft, denn der Inhaftierte müsse dann in ein Knastkrankenhaus (Zwei Bedienstete bei 12 Stunden Bewachung).Wenn dann noch weitere Fälle bekannt würden, dann sieht es ziemlich schlecht aus.
Wie wollen Sie uns konkret schützen? Wo ist ihre Sicherheit, die sie den Bürger*innen gegenüber kundgetan haben?
Die einzige Maske, die den Atem zurückhält, ist die des Justizministeriums, eingebunden in Propaganda und Heuchelei auf Kosten der Inhaftierten und deren Gesundheit
15.4.2020 Andreas Bach JVA Bützow
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siehe auch hier:
https://criminalsforfreedom.noblogs.org/post/2020/04/22/ueber-aengste-versagen-und-dem-spiel-mit-leib-und-gesundheit-bericht-aus-buetzow/
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*(Original des Briefes liegt stoergeraeusch schwerin vor)*