Mittwoch, 20. Juli 2016

Arbeitszwang und die "Erziehung" der Gefangenen (oder die Vernichtung der "Arbeitsverweigerer)- ein historischer Abriss



Gesetzlich befohlen wurde der Arbeitszwang durch das deutsche Strafgesetzbuch 1871, und 1878 wies der deutsche Handelstag mit einer Enquete über Gefängnisarbeit auf die Notwendigkeit der Beschäftigung von Gefangenen hin. Ab 1884 war der Arbeitszwang in den Knästen breit durchgeführt und nur eine Minderheit war noch „beschäftigungslos.'









Die Gefängnisarbeit wurde in drei Hauptsystemen durchgeführt: Im „Unternehmersystem" wurden die Gefangenen an einen Unternehmer verpachtet, der den gesamten Strafvollzug unter sich hatte. Eine Variante davon war die „Spezial-Enterprise", bei der der Staat die Verwaltung stellte und die Werkzeuge und Werkmeister vom Privatunternehmen gestellt wurden.

 Die zweite Organisationsform von Gefängnisarbeit war das “Kunden- oder Akkord-System". der Staat ließ die Häftlinge auf Rechnung von Unternehmern arbeiten.

Im „Regie-System" besorgte die Gefängnisverwaltung Rohmaterial und Arbeitsgeräte und ließ unter Anleitung eigener Werkmeister Produkte herstellen, die an Privatunternehmen oder an öffentliche Verwaltungen verkauft wurden. „Regie-System" und „Kundensystem" nahmen immer mehr zu und wurden in Nord-und Süddeutschland unterschiedlich praktiziert.
 In Württemberg z.B. war die Knastarbeit in einer Mischform von „Akkord-" und „Unternehmersystem" organisiert, in dem ein dauerndes Vertragsverhaltnis mit einem Unternehmer bestand.

Mit dem starken Anstieg der Eigentumskriminalitat im 1. Weltkrieg und der Neuzusammensetzung der Delinquenten wurde die Umstrukturierung der Gefängnisarbeit forciert. Durch die Verwendung von Häftlingen zum „Kriegshilfsdienst" wurden die Knäste für das Regime zu wichtigen Fabriken, in denen das Arbeitskräftepotential maximal ausgepresst wurde.





1916/17 traten proletarische Frauen und Jugendliche ais politische Kraft hervor: Aneignung von Lebensmitteln. Sabotageakte in Kriegsbetrieben und militanter Aufruhr standen auf der Tagesordnung. Die massenhafte Anwendung illegaler Praktiken wurde zu einer Waffe dieser radikalen Bewegung gegen Krieg, Not, Ausbeutung und Unterdrückung. Die ersten Akte der Befreiung in der Novemberrevolution waren dann auch der Sturm auf die Gefängnisse. Die erfolgreiche Befreiung von Häftlingen in Militär- und Zivilgefängnissen durch revoltierende Matrosen, die zuerst ihre wegen Verweigerung des weiteren Kriegseinsatzes eingesperrten Kameraden befreit hatten, und Unorganisierte in den verschiedenen Regionen wird aus Kiel, Bremen, Danzig, Köln, Koblenz, Düren, Trier, Aachen, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Duisburg, Krefeld, Recklinghausen, Mülheim, Solingen und München berichtet, wobei diese Aufstellung sicher nicht vollständig ist, von misslungenen Befreiungsversuchen, wie z.B. in Bielefeld, ganz abgesehen Mit dieser Öffnung der Gefängnisse kam es zur direkten Konfrontation zwischen der traditionellen sozialdemokratischen Arbeiterbewegung, die mit den ,,Arbeiter- und Soldatenraten" den Aufstand taktisch kanalisieren wollten, und dem Subproletariat, das zur direkten Aktion übergegangen war.

Für Aschaffenburg, z.B. den früheren Assistenten Kraepelins, war diese autonome „soziale Amnestie" und die weiter anhaltende Massenkriminalität die Sache der Psychopathen, Zuchthäusler, Gewohnheitsverbrecher und aufgepeitschten Jugendlichen. Verbrechertum und geistige Störung seien zwei Pflanzen auf demselben Boden der körperlichen und geistigen Entartung, und in ihrer Bekämpfung sollte seiner Meinung nach schon lange gegen die Person des Rechtsbrechers vorgegangen werden, von seiner Individualität ausgehend musste die Auswahl wirksamer staatlicher Gegenmittel abhängig gemacht werden.Aschaffenburg sprach sich für mehr Erziehung der Delinquenten und die Feststellung der Geisteskranken im Strafvollzug durch Ärzte und Psychiater aus, denn in den Begriffen „Gefängnis" und „Irrenanstalt" sei nur der Ausdruck eines Bestrebens zu sehen, mit zwei völlig verschiedenartigen Methoden gegen solche Personen vorzugehen
,„die sich von der Norm, sei es durch krankhafte, sei es durch asoziale oder antisoziale Haltungen abheben, und wir sind wohl berechtigt, die beiden Schlagworte durch die zutreffenderen und ihrem ganzen Wesen nach richtigeren zu ersetzen: ,Strafe- oder „Behandlung".'' (Aschaffenburg 1908).





Mit der Massenkriminalität des 1. Weltkrieges entwickelte sich eine reformpädagogische Strömung des präventiven institutionellen Kampfes von oben. Im Mittelpunkt der Gefängnispädagogik stand die Arbeit.Erziehung zur Arbeit" und „Erziehung durch Arbeit“sollte den Widerstand der Jugendlichen brechen und sie zur .sozialen Arbeitspflicht" erziehen.
 In Gemeinschaftshaft sollten sie nicht durch Zwang, sondern durch Selbstdisziplinierung und freiwilliges sich einfügen in eine höhere Ordnung erzogen werden. In dieser Reformpädagogik sollte die Prügelstrafe zwar abgeschafft, Strafen in Form von Verboten, E ntziehung von Vergünstigungen und Anwendung des Arrest sollten jedoch beibehalten werden.
 Nach dem Beispiel des irischen Strafvollzugs sollte eine Stufenprogression der Haftarten und der Haftvergünstigungen entwickelt werden. Verbunden mit solch' einer Erziehung der Kriminellen war die systematische Sammlung und Auswertung von Kenntnissen über das Individuum. Mit der Entstehung der Kriminalpsychologie wurden u.a. folgende Forderungen für den Strafvollzug aufgestellt: Einbeziehung von psychologisch geschulten Erziehern; Zusammenarbeit mit psychologischen Instituten; psycho-analytische und individualpsychologische Untersuchungen: Differenzierung der Gefangenen in Bezug auf Arbeit, Unterricht, evtl. auch Wohngemeinschaften; Aufstellung von Psychographien und Psychogrammen, Anfertigung psychologisch orientierter Fragebögen; Einzelbehandlung schwererziehbarer Häftlinge: psychologische Ausbildung der Beamten und wissenschaftliche Verarbeitung des Materials
. Die Frage nach den Wirkungen der Freiheitsstrafe auf die Psyche der Gefangenen war kriminalpolitisch erst dann wichtig geworden, als das Programm des Erziehungsstrafvollzuges propagiert wurde. Mit der Untersuchung von Eindrücken ehemaliger Gefangener in ihren Memoiren entstand die Haftpsychologie, die nun allerdings versuchte, über statistische Typisierungs- und Klassifizierungsraster hinaus zunehmends in das Innenleben der Inhaftierten vorzustoßen, indem die Sozialdiagnose integraler Bestandteil des Programms wurde.

Mit der Praktizierung des Erziehungsstrafvollzugs und einer differenzierteren Kriminalpolitik war bis Anfang der dreißiger Jahre ein neues Potential an wissenschaftlich erarbeiteten und feineren Methoden des Angriffs auf die Person des Gefangenen entwickelt worden, welche im realen Strafvollzug aber noch weitgehend im Modellstadium blieben, mit Ausnahme des Stu-fenstrafvollzugs, der in Deutschland in den zwanziger Jahren allgemein eingeführt worden war.


Sozialdemokratie und Strafvollzug


Die Rolle der Sozialdemokratie in der bewussten  Kriminalisierung und Denunzierung militanter, rechtsbrechender Arbeiterfraktionen seit den Siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, vom Lumpenproletariat sowieso ganz zu schweigen, ist allgemein bekannt. Ziemlich klar aufgezeigt wurden die Positionen der sozialdemokratischen Parlamentarier zum Strafvollzug, zu Fragen wie Knastarbeit und die Behandlung politischer Gefangener, durch die Veröffentlichung von Alfred Behrle

Die Sozialdemokratie trat von Anfang an für eine Sonderbehandlung der politischen Gefangenen ein. Schon 1875 brachte der Reichstagsabgeordnete Johann Most, der damals selber eine längere Freiheitsstrafe in Plötzensee absitzen musste, eine Petition ein,
die ein schnelles Notgesetz für die gerade Gefängnisstrafen verbüßenden politischen Gefangenen forderte, damit ihnen gesetzliche Selbstbeköstigung und Selbstbeschäftigung erlaubt wurde. Liebknecht unterstützte Mosts Antrag. Die sozialdemokratischen Abgeordneten wandten sich in den folgenden Jahren immer wieder gegen das Kahlscheren der politischen Gefangenen, gegen das Zusammenlegen mit gewöhnlichen Verbrechern, ihre Fesselung in der Öffentlichkeit, gegen die Beschäftigung von Redakteuren mit einfachen Arbeiten wie Tütenkleben, Stuhlflechten, Kaffeebohnenlesen etc. und verlangten freie Lektüre. Mit der besseren Behandlung politischer Gefangener wurde eine reichsgesetzliche Regelung für das gesamte Gefängniswesen gefordert.

Als später in Sachsen z.B. das Justizministerium von November 1918 bis Anfang 1924 ohne Unterbrechung von Parteigenossen besetzt war, erhielten die politischen Gefangenen einen Sonderstatus, indem sie ähnlich wie Untersuchungsgefangene sich selbst beschäftigen und durch Empfang von Lebensmittelsendungen selbst beköstigen konnten. Weiter wurde ihnen erlaubt, eine Tageszeitung und politische, wissenschaftliche wie Unterhaltungsliteratur zu beziehen.

In der sozialistischen Revue _Die Zukunft" wurde 1877/78 unter dem Pseudonym N.N. eine Artikelserie zu dem Thema „Strafrecht. Strafverfahren und Strafvollzug im Lichte des Sozialismus, unter besonderer Berücksichtigung eines für das Deutsche Reich zu verfassenden Strafvollzugsgesetzes" publiziert, in der u.a. der Resozialisierungsgedanke propagiert wurde, der am besten .,durch eine möglichst weitgehende Differenzierung der Gefangene in kleine, unter dem Gesichtspunkte der Förderung des Besserungszweckes der Strafe zu bildende Gruppen, und zwar im Rahmen einer einzigen Form der Freiheitsstrafe and eines progressiven Verlaufs der Strafe" erreicht werden sollte. Karl Liebknecht sprach sich 1918 mit seiner Schrift „Gegen die Freiheitsstrafen" für eine individuelle Behandlung der Gefangenen im „ Verkehr mit edlen, pädagogisch gewandten Menschen" aus. Im Görlitzer Programm der sozialdemokratischen Partei von 1921 trat sie für eine reichsgesetzliche Regelung im Sinne des Erziehungsprinzips ein. Mit der ausdrücklichen Bejahung des bestehenden Staates wurde der Rechtsbruch auch zu einem Angriff auf den von ihr mitge-schaffenen Staat. eine Bedrohung der von ihr „gewollten und geschützten Ordnung", die sie abwehren musste. Trotz Bedenken gegen die bestehende „Klassenjustiz" im Allgemeinen und die „Unschädlichmachung" im Speziellen, ergab sich aus den Reden und Schriften sozialdemokratischer Parlamentsabgeordneter ein übereinstimmendes Erziehungsziel: „Das Ziel der Erziehungsarbeit ist, den Gefangenen zu einem gesetzmässsigen Leben hinzuführen, und darüber hinaus nach Möglichkeit ihn zu einem nützlichen (nicht bloß schädlichen)
Mitglied der Volksgemeinschaft zu machen" (Behrle, S. 73). Das Positive, das die Sozialdemokratie damit verband, war zugleich auch immer das Gefährliche in ihren Initiativen.


Die Sozialisten forderten und befürworteten immer den Stufenstrafvollzug, kritisierten jedoch bei seiner allgemeinen Durchführung die Reduzierung erzieherischer Maßnahmen auf die Zugehörigen bestimmter Stufen wie auch die Bedingungen der Einstufung. Mit der in Thüringen durch den sozialdemokratischen. damals stellvertretenden, Justizminister Fröhlich erlassenen Vollzugs- und Hausordnung im Oktober 1922 wurde das Stufensystem eingeführt und somit der Übergang zum Erziehungsstrafvollzug in Thüringen eingeleitet, der neben dem hamburgischen der „fortschrittlichste" in Deutschland war. Die Sozialdemokratie zeigte sich als Schrittmacher in der Perfektionierung des Angriffs auf die gefangenen Subproletarier.

Nach diesem Vorbild sollte laut Krebs ein systematischer Erziehungsstrafvollzug mit folgenden Stufen aufgebaut werden:
1. Beobachtungsstufe: Erforschung der „äußeren und inneren Lage des Gefangenen" durch einen psychologisch ausgebildeten Fürsorger: 2. Behandlungsstufe: Erziehung durch Arbeit in der Gemeinschaft: 3. Bewährungsstufe: Durch .Selbstverwaltung' sollten sich die Häftlinge an eine Verantwortung gewöhnen und evtl. durch vorzeitige Entlassung ins freie Leben übergeleitet werden. Auf dem Mannheimer Parteitag der Sozialdemokratischen Partei 1906 hieß es bezüglich Disziplinarstrafen lediglich, dass die „brutalen" beseitigt werden sollten „Die Sozialisten waren von jeher weder Anhänger der ständigen Gemeinschaft noch der strengen lsolierung. Sie erstrebten vielmehr eine Kombination beider Systeme mit der Begründung, jeder dieser Arten der Einsperrung wurden an sich gute Einflüsse innewohnen, in ihrer ausschließlichen Anwendung müssten jedoch beide zum Misserfolg fuhren." (Behrle)

Für die KPD, die den Strafvollzug in der Sowjetunion als Vorbild ansah, war die ,Korrektion des Verbrechers durch die Arbeit“ das zentrale Erziehungsziel. Die Einreihung der Gefangenen in den Produktionsprozess und die Umgestaltung der Arbeitsbetriebe nach russischem Modell waren die Hauptforderungen der Kommunisten zum Gefängnis in Deutschland. Von der Befürwortung einzelner Erleichterungen für die Gefangenen abgesehen, lehnten sie deshalb den bestehenden deutschen Strafvollzug ab. Die Sozialdemokraten waren gegen die Gefängnisarbeit für Privatunternehmer und befürworteten die Übernahme staatlicher Arbeiten. Der Ausbau der Gefängnisse zu produktiven Grossbetrieben, d.h. die ..Ausstattung der Strafanstalten mit modernen Maschinen, damit die Gefangenen in ihren beruflichen Fähigkeiten stets auf der Höhe bleiben und gleichzeitig die Betriebe möglichst produktiv gestaltet werden", und die mit der Vergesellschaftung der Produktionsweise verknüpften Realisierung eines Regiebetriebes waren ihre zentralen Vorschläge.


 NS—Strafvollzug: Vernichtung durch Arbeit oder Verwendung als Kanonenfutter




Mit der großen Krise Ende der zwanziger Jahre nahm die Eigentumskriminalität sprunghaft zu und bewirkte eine Änderung der Kriminalpolitik hin zu härteren und längeren Freiheitsstrafen, die von den Nazis ab 1933 noch starker akzentuiert wurde. Mit der Einführung der Todesstrafe, bzw.dem „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" vom November 1933 wurde die rücksichtslose Durchführung
des Strafvollzugs „als Waffe des Staates im Kampf gegen verbrecherische Volksschädlinge
begonnen.

Von Anfang an gab es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Medizinern und Kriminalisten, die mit dem Sterilisationsgesetz vom Januar 1934 freie Hand bekamen, die Zahl der „Antisozialen und Asozialen' die zu einem Drittel ais geisteskrank eingestuft wurden, herabzusetzen. 
Zentraler Inhalt des Nazi-Strafvollzugs war jedoch die Ausweitung der Zwangsarbeit, die maximale Leistungsauspressung der gefangenen Arbeitskräfte.
 Zunächst versuchten sie, trotz hoher Arbeitslosenquote, möglichst alle Gefangenen mit Arbeit auszulasten. Dann konzentrierten sich die Maßnahmen auf die Leistungssteigerung und der Arbeitszwang wurde auf die Untersuchungsgefangenen ausgedehnt. In diesem Prozess des starken Vorantreibens der Knastarbeit entwickelten sich die Anstalten zu rationell arbeitenden Fabriken, 1938 wurde die Gefängniszwangsarbeit zur Erreichung des Vierjahresplanes in den „Großeinsatz aller verfügbaren Arbeitskräfte"  integriert.

Mit dem Beginn des Krieges wurden Arbeitszeit und zu erfüllendes Arbeitspensum der Häftlinge um ein weiteres hochgeschraubt. Widerstand gegen Anstaltsbeamte, Lebensmittel-Diebstähle und Sabotage oder Verweigerung der Arbeit gehörten trotz Überwachungsterror zum alltäglichen Kampf der Anstaltsinsassen. So schreibt Hellmer z.B., dass„das Heer der Kleindiebe und Kleinbetrüger, vor allem der Bettler und Wanderer … untüchtig, verbummelt, an Anstrengungen irgendwelcher Art nicht gewohnt und daher auch im Vollzug nur unter hartem Zwang zur Arbeit anzuhalten (ist)."

Arbeits- oder Wehrfähigkeit waren im Krieg die Hauptkriterien, nach denen das Nazi-Regime die Gefangenen zur Vernichtung freigab. Zur Illustrierung einige Passagen aus den .“.Richtlinien für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen in der Wehrmacht" des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarscnali Keitel, vom 1.2.1945:

„Nach dem Führererlass vom 2. April 1942 sollen Verurteilte soweit irgend möglich Gelegenheit zur Bewährung vor dem Feind erhalten.
Der Führer verlangt, dass bei der Vollstreckungsentscheidung und während des Strafvollzugs gewissenhaft geprüft werde, ob zu Gunsten der Feindbewahrung auf die Vollstreckung einer längeren Strafe oder Teilstrafe verzichtet werden könne. Die Strafvollstreckung müsse sich dabei den wechselnden Erfordernissen der Kriegslage sofort anpassen. Das Gebot der Stunde erfordert den Einsatz jedes waffenfähigen Deutschen an der Front. Auch bestraften, aber soldatisch brauchbaren, bewährungswürdigen und einsatzfähigen Angehörigen der Wehrmacht und des Gefolges ist sobald wie eben möglich Gelegenheit zur Feindbewahrung zu geben. Die Strafaussetzung darf nicht von der Höhe der Strafe oder des Strafrestes abhängig gemacht werden. Sie ist vielmehr nach der Persönlichkeit des Verurteilten, der Art und Schwere der Tat und ihren Auswirkungen auf die Mannszucht zu treffen.
Wo keine Feindbewahrung möglich ist, tritt der scharfe Strafvollzug in der Feldstrafgefangenenabteilung an ihre Stelle. Wehrunwürdige sind, wenn sie weder für den Feldvollzug in der Zuchthauseinheit einer Feldgefangenenabteilung, noch für eine sofortige Feindbewahrung in Frage kommen, der Geheimen Staatspolizei zu kriegsgewichtigem Arbeitseinsatz unter erschwerten Bedingungen zu überweisen.

Für die Wehrmacht nicht tragbare Elemente (Asoziale. kriminell Veranlagte, Verräter, Saboteure. Zersetzer)  von denen eine brauchbare soldatische Leistung auch nach genügender erzieherischer Einwirkung im Feldvollzug nicht mehr zu erwarten ist, sind der Geheimen Staatpolizei zum Arbeitseinsatz in einem Konzentrationslager (Zwischenhaft II) zu überweisen. Das Gleiche gilt für die vom Einsatz bei der Bewährungstruppe Ausgeschlossenen".


Die Geschichte des Widerstands der Jugendlichen unter dem Nazi-Regime ist bis heute noch weitgehend unbekannt. Die Erlasse in den vierziger Jahren über den Vollzug des Jugenddienstarrestes oder zur Einweisung Jugendlicher ins Jugendschutzlager, deren „kriminelle und asoziale Neigungen-. ihre mangelnde Arbeitsdisziplin " bekämpft wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Mit steigender Zahl an Jugendgefängnissen nahm die Diskussion über Jugendstrafvollzug und Jugendstrafrecht immer mehr einen zentralen Raum bei den Nazis ein. Aus Dokumenten über den Strafvollzug gegen Ende des Regimes, vor allem über die mit den Frontverschiebungen notwendig gewordenen Gefangenentransporte, ist zu entnehmen, dass der offene Widerstand gegen Aufsichtsbeamte und Fluchtaktionen von Einzelnen oder in Massen immer mehr anstiegen, und die Polizei präventiv die „gefährlichsten" Gefangenen liquidierte.


 Filtervollzug fiir den regionalen Arbeitsmarkt und "Behandlung der Gefangenen"



In der Zeit zwischen 1945 und dem Ende der fünfziger Jahre greifen die alten Experten des Strafvollzugs auf die Reformdiskussionen in der Weimarer Republik zurück, während gleichzeitig aus dem Ausland wichtige Impulse für einen alternativen Vollzug der "Behandlung“ kommen. Besonders aus den USA stammen Untersuchungen über die "Prison Community", die Auswirkungen der totalen Institution" auf ein widerständiges Häftlingsmilieu und neue Methoden der Bekämpfung dieses Unruheherdes. Anfang der sechziger Jahre werden in den einschlägigen Publikationen und Tagungen vor allem Fragen der Persönlichkeitserforschung, der Klassifizierung
 der Häftlinge und der Gefangenensubkultur diskutiert. Die Ereignisse im Hamburger "Santa Fu" und im Kölner "Klingelpütz" Mitte der sechziger Jahre brachten einen entscheidenden Wendepunkt: durch das zunehmende Bewusstsein der Gefangenen und ihrem wachsenden Widerstand hat sich seit diesem Leitpunkt eine neue Gefangenenbewegung entwickelt, die mit dem frischen Wind der APO und dem starken Interesse am Gefängnis in der Öffentlichkeit gegen die Zustande im Knast und für das Überleben der Gefangenen kämpft.

Der Neubau von Ossendorf ist die erste Reaktion auf Klingelpütz gewesen. Santa Fu und Klingelpütz sind der Auslöser für einen qualitativen Sprung vorwärts in der Kontrolle des Kriminellen, des Angriffs auf seine Person und in der Ausbeutung der gefangenen Arbeitskraft. Es ist der Übergang vom "Erziehungs-" zum "Behandlungsvollzug', der systematischen Anwendung neuester Erkenntnisse und Methoden der Sozial-und Humanwissenschaften zur Entpersönlichung des Häftlings, wie es früher noch nicht möglich gewesen ist.



                                                                    JVA Ossendorf

Mit der Aufgliederung des Strafvollzugs in geschlossene, halboffene und offene Formen ist ein differenzierter Arbeitseinsatz der Gefangenen möglich geworden, der in Abstufungen sowohl eine sichere Bewachung als auch eine optimale Eingliederung der Kriminellen in den Produktionsprozess bewirkt. Dadurch hat immer mehr eine Verschiebung vom Regie-System zugunsten des Unternehmerbetriebes stattgefunden. Die Entlohnung der Gefangenen ist nicht einheitlich, denn durch die Anwendung des REFA-Systems zur punktemäßigen Bewertung des Arbeitsplatzes und der Leistungsstufen wird sie gleichermaßen aufgeteilt. Arbeitspsychologische Begutachtungen der Gefangenen werden in bestimmten Zeitabständen gemacht, um die Leistungsfähigkeit und den Arbeitseinsatz des Häftlings zu überprüfen. Als Gefangenenarbeitskommandos oder als Freigänger müssen sie in privaten Unternehmen oft auch manuelle Arbeiten verrichten, 
die normalerweise schon maschinell gemacht werden, sich bei solchen billigen Arbeitskräften jedoch noch als profitabler erweisen. Die von privaten Unternehmern unterhaltenen Gefängnisbetriebe sind zu deren festen Zweigproduktionsstätten geworden. 

Angesichts der Tatsache. dass gut zwei Drittel der Strafgefangenen un- oder angelernte Arbeiter sind, wird klar, dass auf diese Weise während der Krise die arbeitslosen, arbeitsverweigernden, krimininellen Angehörigen der Unterklassen über den Knast gefiltert als stark überwachte und sanktionierte Arbeitskräfte dem regionalen Arbeitsmarkt wieder zugeführt werden. Als Gefängnisinsassen sind sie immer noch produktiv in die Fabrikgesellschaft „eingegliedert".

Im Knast befinden sich die Arbeitsverweigerer in einer zwiespältigen  Situation. Über Langsamarbeiten, ständige Versetzungsanträge in andere Arbeitsbetriebe, Kritisieren von arbeitswilligen Häftlingen bis zur totalen Arbeitsverweigerung wehren sie sich gegen diese Zwangssituation. Das Einkaufsverbot als Sanktionsmittel nimmt ihnen jedoch die letzte Möglichkeit, mit den wenigen Kleinigkeiten, wie Tabak, Körperpflegemittel etc. das Überleben einigermaßen zu ermöglichen. Sie müssen deswegen ihre Arbeitskraft zu einem Spottpreis verkaufen.

Die Zerschlagung der Gefangenengemeinschaft ist ein weiteres Hauptziel in der Reformierung des Knastsystems, denn dieses Milieu zeigt durch sein Zusammenhalten, dass es einen tiefen Graben zwischen Anstaltsbeamten und Häftlingen gibt, der Ausdruck des permanenten Kleinkrieges ist.

 Durch die Vereinheitlichung der Freiheitsstrafen sind günstigere Voraussetzungen für die gezielte Klassifizierung der Gefangenen geschaffen worden. Die Persönlichkeitsdiagnose durch Psychologen und Sozialarbeiter in Form van Lebenslauf- und Fragebögen Aufnahmegesprächen, Beurteilungsbögen und Briefkontrolle dienen der genauen Beurteilung des Gefangenen und der Einweisung in den entsprechend ausgewählten Anstaltstyp, um die Zusammensetzung der Insassen zu bestimmen und eine rationale und ökonomische Durchorganisierung des Knasts, von der Knastarchitektur bis zur Einteilung der Zeiten und der Tätigkeiten von Beamten und Gefangenen, um im Stil des Fließbandtaktes den Tagesablauf funktional einzuteilen. 

"Humaner Knastbau" wie z. B. in Köln-Ossendorf, als Antwort auf Klingelpütz, ist ein Teil dieser funktionalen Klassifizierung und Disziplinierung der Häftlinge, damit sie sich später leichter in der Gesellschaft draußen zurechtfinden und ihre Pflichten erfüllen.

Die Diskussion über einen Sonderstrafvollzug für Überzeugungstäter, wie z.B. Kriegsdienstverweigerer und politische Delinquenten, hat Deutschland Tradition und wurde in den letzten Jahrzehznten hier wieder sehr intensiv geführt . Durch die umfassende Analyse der Auswirkungen sozialer Isolation auf die Psyche und das Verhalten der Gefangenen konnten Maßnahmen realisiert werden, "die auf Totalität zielten, auf Iückenlose Kontrolle aller Lebensäußerungen, auf hellsichtige Abdichtung… ,Nichtvorgeplante, spontane Kontakte, die Leben und Lebendigkeit bedeuten, gibt es nicht; alle Beziehungen sind genau abgesteckt und eng kanalisiert. Das Gerüst der Sicherheitsvorkehrungen ist wie ein Glassturz über die Gefangenen gestülpt und schafft eine Art Extraterritorialität ." (Rasch).

Die umfassende Isolierung von Häftlingen durch Dunkelhaft, Kontaktsperre, Besuchertrennscheibe, Besuchsverbot, Einzelhofgang, Postzensur, über gerauschisolierte Zellen, Sichtblenden, Bilderverbot, gleichförmiger Tagesablauf, permanente Beobachtung, akustischen und visuellen Reizentzug, Leibesvisitationen, Dauerbeleuchtung, ständige Verlegungen, in andere Zellen, bis zum Verprügeln durch Beamte und dem Vorfinden von Rasierklingen und Schlingen als Aufforderung zum "Selbstmord'' ist inzwischen so intensiv und differenziert weiterentwickelt worden. dass die Quäker oder Wichern mit ihren Einzelhaft-Projekten vor Neid erblassen würden.





Gegen widerständige soziale und politische Gefangene sind in vielen Anstalten Sonderabteilungen eingerichtet worden, um sie nicht nur von den Menschen draußen sondern auch von den Mitgefangenen auszusondern. Häftlinge aus der Strafanstalt Tegel hatten darüber informiert, wie in die Isolierstation oder in die "Tigerkäfige" die "Gewalttätigen, nicht einordnungsfähigen, destruktiven und antisozialen Elemente zur Trennung von den Mitgefangenen oder zur "Eliminierung" gesteckt worden sind. Die Berichte von politischen Gefangenen runden dieses Bild ab. Einhergehend mit diesen Sonderisolationstrakten sind Anstaltsbeamte nach psychologischen und pädagogischen  Gesichtspunkten geschult und eine Art GSG-9 für den Knast als "besonders mobile Sicherheitsgruppe''  aufgebaut worden.

Von Sondertrakten über halboffenen Vollzug bis zu den Freigängern besteht ein breiter Fächer von Vollzugsmaßnahmen, wo es nur noch die Alternative des Gehorsams und Funktionieres für die Fabrikgesellschaft oder der Aussonderung und "lebendigen Zerstörung“ nichtanpassungsbereiter Gefangener gibt




Die Grenzen zwischen den traditionellen „Kranken" und "Kriminellen“ verschwinden immer mehr. Mit der therapeutischen Behandlung der Gefangenen ist ein umfassender Zugriff auf die Identität des Anstaltsinsassen in Kombination mit organisierter Dressur, eingeleitet worden. So schreibt G. Blau schon 1969:

"Freilich ist eine passive Anpassung des Kriminellen (wie auch des psychisch Kranken) an seine Umwelt mit Mitteln der Hirnchirurgie und der Psychopharmaka heute schon möglich . . . Da ihr (die Kriminalpädagogik,.) Ziel die soziale Ertüchtigung in unserer industriellen Massengesellschaft ist, darf sie nicht nur 'Erziehung zur Freiheit' sein, sondern muss sie auch
sondern muss sie auch bis zu einem gewissen Grade "Dressur' sein, d. h. Steigerung der Reaktionsbereitschaft gegenüber den Signalen, durch die unsere Handlungen im Zeitalter der Automatisierung gelenkt werden." (Blau, G.: "Aufgaben und Grenzen der Kriminalpädagogik-". in Kluge, "Kriminalpädagok", 1. Bd., S. 125, 128).

Durch die gesetzliche Verankerung der Führungsaufsicht als „Resozialisierungsinstrument ohne Freiheitsentzug" werden nicht mehr nur seither unter Bewährung stehende Menschen beobachtet und kontrolliert, sondem breite Kreise der Anpassungsverweigerer und Widerstandsleistenden überwacht. Die aus der Sicherungsverwahrung, psychiatrischen Krankenhäusern, Entziehungsanstalten, sozialtherapeutischen Anstalten auf Bewährung Entlassenen, Rückfalltäter u.a. können laut Gesetz bis zu fünf Jahren unter Führungsaufsicht gestellt werden . Die Überwachung endet nicht mit der Entlassung aus der Anstalt, sondern sie wird draußen fortgesetzt und massiv ausgeweitet und verfeinert.

Überwachung und Kontrolle vor und nach dem Knast, abgestufter Strafvollzug von Einzel-Isolation bis zum offenen Vollzug. psychiatrische Behandlung und Prügel, wissenschaftliche Auswertung der dosierten "Behandlungs-Angriffe gegen den "inneren Feind" und die Speicherung aller erfassbaren Daten im Computer sind keine Gegensätze mehr, vielmehr bilden sie eine Einheit im Kampf gegen die Unterklassen. die Kriminellen. die Psychiatrisierten, die Arbeitsverweigerer und alle nicht Anpassungsbereiten. Mit der Entwicklung eines feinen sozialen Kontrollnetzes breitet sich der Knast auf die gesamte Gesellschaft aus. Wir leben in einer Knast-Fabrik-Gesellschaft, die genau überwacht, selektiert, die Menschen zur Aufrechterhaltung dieses Systems gewaltsam funktionalisiert und ausbeutet oder sie aussondert.

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(stark gekürzt und neu bearbeitet von W.,  Originaltext bei: AUTONOMIE Neue Folge 2, 1979)






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